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VGH Bayern, 03.09.2002 - 1 N 00.2126 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2003, 215 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01
Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2002 - 1 N 00.2126
Für eine Entscheidung gemäß § 47 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 VwGO, dass ein B-plan nicht wirksam ist, genügt die Feststellung eines das Urteil tragenden Mangels; zu einer umfassenden Prüfung aller in Betracht kommenden Unwirksamkeitsgründe ist das Normenkontrollgericht verpflichtet (wie BVerwG v. 20.6. 2001, NVwZ 2002, 83 = DVBl. 2001, 1872 - LS).
- VGH Bayern, 08.02.2008 - 2 N 04.2141
Normenkontrolle; Bebauungsplan: - festsetzungsfähiger Inhalt eines …
Da sich aus dem Vorstehenden bereits die Unwirksamkeit des Bebauungsplans in seiner Gesamtheit ergibt, musste der Frage, ob - wie von der Antragstellerin gerügt - der Bebauungsplan auch an weiteren, zu seiner Unwirksamkeit führenden Mängeln leidet, nicht mehr nachgegangen werden (vgl. BVerwG vom 11.12.2002 Az. 4 BN 16.02, juris = BVerwGE 117, 239; vom 20.6.2001 NVwZ 2002, 83; BayVGH vom 3.9.2002 Az. 1 N 00.2126, juris).